Die Steindecker-Ordnung

Die Steindecker zusammen mit den Steinmetzen können mit Fug und Recht behaupten, zu den ältesten Werkleuten Braunschweigs zu gehören. Noch heute legen einige wenige Häuser in Braunschweig Zeugnis ab von dieser alten traditionsreichen Handwerkszunft der Steindecker – so nannte man die Dachdecker in früherer Zeit. Eine erste Erwähnung finden sie 1412, als sie sich in einer geistlichen Bruderschaft ihre erste Ordnung gaben.

Grundlage der Dachdecker-Innung

Unsere Erzählung beginnt jedoch mit einer Ordnung, die „im Jahre 1529 nach der gnadenreichen Geburt Christi Tausend fünfhundert neunundzwanzig am Pfingstdienstag“ verfasst wurde und zwar zwischen „Steinhauern und Steindeckern die brüderlich geteilet haben Strafgelder, Boldeken, Wachslichte und alles was dazugehören mag …“. Schon damals wurde nicht alles geteilt: „ausgenommen die Zinsen, zu denen jeder sein Recht allein haben will, so daß der Steindecker Recht gewahrt sei und daß wir es so halten, wie wir es in Vorzeiten gehalten haben. So ist dieser Vertrag geschehen mit der Steindecker und Steinhauer Willen in Anwesenheit von … mit jedermanns Wissen im ganzen Handwerk.“